Was kann ich tun, wenn ich im Urlaub krank werde, einen Unfall habe, etwas kaputt geht oder gestohlen wird oder der Koffer einfach nicht am Urlaubsort ankommt?
Im besten Fall auf deine Reiseversicherungen zurückgreifen und diese alles für dich regeln lassen !

Reisegepäck-Versicherung

Was kannst du tun, wenn dein aufgegebener Koffer nicht am Zielort ankommt oder am Flughafen gestohlen wird?
Im besten Fall hast du eine Reisegepäck-Versicherung !

Was beinhaltet diese Versicherung? 

  • Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen von mitgeführtem Reisegepäck durch:

       Raub, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Brand, Wasser, Mut-Böswilligkeit Dritter, Verlieren (bis         1.000€)

  • Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck
  • Neuwertentschädigung
  • Schutz bei Camping auf offiziellen Campingplätzen
  • Domizilschutz bis 50 km
  • Hochwertiges Reisegepäck (z.B. Smartphone, Kamera, Laptop, Schmuck etc.) bis 1.000€
  • Notwendige Ersatzkäufe bei verspäteter Ankunft des Reisegepäcks am Urlaubsort =  1.000€
  • Fahrräder nach einem Unfall 1.000€
  • Ski Bruch bis. 1.000€


Informationen:

  • Kinder bis Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert
  • Geschäftsreisen mitversichert
  • Reisedauer bis 60 Tage

 


Reiserücktritts-Versicherung

Was kann ich bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch tun?


Versicherte Gründe:

  • Tod, schwere Unfallverletzung
  • Schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Betriebsbedingte Kündigung oder Wechsel des Arbeitsplatzes (Deshalb erstmal Urlaubssperre)
  • Erheblicher Sachschaden an ihrem Eigentum Zuhause durch z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl etc.


Informationen:

  • Erstattung des vollen versicherten Preises bei Abbruch in der 1. Urlaubshälfte bis zum 8. Tag
  • Kein erhöhter Beitrag für Schiffsreisen
  • Erstattung von Tickets und Eintrittskarten
  • Ohne Selbstbehalt
  • Kinder bis Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert


Auslandsreisekrankenversicherung 

Eine gesetzliche Krankenversicherung deckt im Krankheitsfall im Urlaub bzw. bei einem Auslandsaufenthalt nur eine geringe Leistung ab. 
Häufig kommen dann auf den Versicherten hohe Rechnung zu, die dann privat bezahlt werden müssen.
Außer man hat eine gute Auslandsreisekrankenversicherung!


Allgemeine Regelungen

  • freie Arzt und Krankenhauswahl
  • Erstattung für Arzneimittel, Verband und Hilfsmittel
  • Für alle Auslandsreisen oder geschäftliche Auslandsreisen bis zu einer Dauer von 60 Tagen
  • Bei Transportunfähigkeit bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rückreise wieder möglich ist
  • keine Selbstbeteiligung


Ambulante Leistungen

  • ärztliche Leistungen
  • verordnete Hilfsmittel
  • medizinisch notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Notfallarzt oder Krankenhaus


Leistungen im Krankenhaus

  • ärztliche Leistungen, allgemeine Krankenhausleistungen, Operationen
  • medizinisch notwendiger Krankentransport in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • Unterbringungskosten einer Begleitperson bei stationärer Behandlung von Kindern bis 17 Jahre


Krankenrücktransport

  • Kostenübernahme, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder die medizinisch notwendige stationäre Behandlung voraussichtlich länger als zwei Wochen dauern würde oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Krankenrücktransports übersteigen würden


Zahnärztliche Leistungen

  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • plastische Zahnfüllungen
  • provisorischer Zahnersatz und provisorische Zahnkronen jeweils in einfacher Ausführung
  • einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen


Weitere Leistungen

  • unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall
  • im Todesfall Aufwendungen für die Überführung in das Land des letzten ständigen Wohnsitzes oder die Bestattung im Ausland
  • Kosten der Betreuung minderjähriger mitreisender Kinder und Kosten der Rückreise unter bestimmten Voraussetzungen
  • bei Schwangerschaft (z. B. auch Leistungen bei Frühgeburt inkl. Behandlung, Unterbringung und Pflege des neugeborenen Kindes)
  • Kosten für Krankenbesuche Angehöriger unter bestimmten Voraussetzungen